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Protocol No. 13 to the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms, concerning the abolition of the death penalty in all circumstances (2002 Mai 03)
Protokoll vom 03.05.2002; Sammlung europäischer Verträge (SEV) Nr. 187. Protokoll Nr. 13 untersagt die Todesstrafe in allen Fällen, auch bei Straftaten, die zu Kriegszeiten oder im Augenblick drohender Kriegsgefahr begangen wurden. Diesbezüglich sind keinerlei Abweichungen oder Vorbehalte erlaubt.