Heimhelferin

Personen, die in diesem Job arbeiten, werden von Arbeitgebenden entweder in einer betriebseigenen Einrichtung (z. B. Behindertenwohnheim, Altenstift etc.) beschäftigt oder in eine andere Einrichtung entsandt. Diese Entsendung kann sich auf Privatwohnungen von Patienten/-innen erstrecken. Aber auch dann ist man in einem offiziellen Beschäftigungsverhältnis angestellt und nicht freiberuflich tätig.

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