Werk

Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022; in Kraft getreten am 05.01.2023. Durch die CSRD werden Unternehmen bestimmter Größenklassen dazu verpflichtet über Nachhaltigkeitsinformationen zu berichten. Dies erfolgt auch deshalb, damit Finanzmarktteilnehmer ihren Nachhaltigkeits-Offenlegungspflichten gemäß SFDR nachkommen können, denn dazu benötigen diese ihrerseits Informationen über die Nachhaltigkeit der Tätigkeiten von den Unternehmen, in die investiert wird.

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