Kulturverband Harz e.V. (Harzer Landschaft)
„Landschaft“ meinte ursprünglich die Gesamtheit der Landstände, die sich aus dem Klerus, dem Adel und dem freien Bürgertum zusammensetzte. Als politische Interessensvertretung der Stände standen in den Kleinstaaten des Mittelalters und der frühen Neuzeit die Landschaften dem jeweiligen Landesherrn gegenüber. Eine Landschaft war die zweite Staatsgewalt, die bei der Gesetzgebung mitwirkte.