Werk
COVID-19-Sondervermögensgesetz
Gesetz vom 12.05.2020, Artikel 2 des Gesetzes zur Finanzierung von Zuführungen an das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung und an das Sondervermögen Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen sowie zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit Mitteln des Jahresüberschusses 2019