Schwaben. Appellationsgericht
1808 Neuordnung der bayerischen Gerichtsverfassung und Umwandlung der ehemaligen Hofgerichte in Appellationsgerichte; nach dem Erlass der Reichsjustizgesetze von 1877 erfolgte mit deren Inkrafttreten am 01.10.1879 die Umwandlung der bestehenden (Ober)Appellationsgerichte in Oberlandesgerichte.