Werk
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Gesetz vom 16.07.2021; Artikel 1 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten; im Wesentlichen am 01.01.2023 in Kraft getreten. Das LkSG soll die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards in globalen Lieferketten sicherstellen. Inländische Mutterunternehmen oder Hauptabnehmer von im Ausland produzierter Ware sollen für Verletzungen international erwarteter Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards eine Mitverantwortung tragen.
Bezüge im Wissensnetz
Literatur und Nachweise (136)
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