Beratungsstelle für Wohnbauförderung (Liechtenstein)
Mit dem "Gesetz über die Förderung von Eigenheimen" (LGBl. 1958 Nr. 4) wurde 1958 ein eigenes Amt eingerichtet, das unter folgenden Namen firmierte: 1958 Eigenheimförderungsstelle 1977 Beratungsstelle für Wohnbauförderung und Kommission für Wohnbauförderung, eingerichtet beim Landesbauamt 2000 Amt für Wohnungswesen 2013 Amt für Bau und Infrastruktur, Wohnbauförderung und Mietbeiträge Ziel der Amtsstelle war 1958 die Förderung von Eigenheimen, 1967 wurde die Förderung auch auf Stockwerkeigentum und Altbausanierung ausgeweitet, seit 1977 werden auch Wohneinheiten in verdichteter Bauweise unterstützt. 2004 erfolgte mit LGBl. 2004 Nr. 285 eine grundlegende Abänderung des Gesetzes zur Förderung des Wohnbaues. Eine weitere wichtige Gesetzesgrundlage für die Amtstätigkeit bildet das Gesetz über die Mietbeiträge für Familien (LGBl. 2000 Nr. 202). Die Wohnbauförderung war dem Hochbauamt administrativ zugeordnet, bis sie ein eigenes Amt wurde (2001). Nach einer erneuten Verwaltungsreform, welche am 01. Januar 2013 in Kraft trat, wurden das Hochbauamt, das Tiefbauamt, das Amt für Wohnungswesen, die Bauadministration, die Stabsstelle für Landesplanung (Teil Ortsplanung) sowie Einkauf und Büroplanung des Amts für Personal und Organisation in einem neuen "Amt für Bau und Infrastruktur" zusammengefasst. Die Abteilungen Denkmalpflege und Archäologie des ehemaligen Hochbauamts wurden in das neugeschaffene Amt für Kultur integriert. Das Amt wurde von folgenden Personen geleitet: 1958 - 1971 Julius Hartmann, Vaduz 1972 - 1974 Adolf Ott, Schaan 1974 - 1981 Georg Marxer, Mauren 1981 - 1997 Adolf Ott, Schaan ab 1997 Harald Marxer