Liechtenstein. Dienststelle für Jugend und Sport
Gemäss der Verordnung vom 27. November 2012 über die Anpassung von Verordnungen im Zusammenhang mit der Schaffung einer Stabsstelle für Sport sind die Bezeichnungen "Dienststelle für Sport" und "Dienststelle für Jugend und Sport" durch die Bezeichnung "Stabsstelle für Sport" , in der jeweils grammatikalisch richtigen Form, zu ersetzen. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. https://www.gesetze.li/chrono/2012386000