Norddeutscher Bund (Körperschaft). Schuldenverwaltung
Laut Quelle Wikipedia geht die Reichsschuldenverwaltung auf die Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden zurück, die 1820 gegründet. Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 beziehungsweise des Deutschen Kaiserreiches 1871 übernahm die Behörde auch die Schuldenverwaltung für das jeweilige Bundes- bzw. Reichsgebiet. Sie kann somit als Vorgänger gelten und ist bei Bedarf zu erfassen.