Bayerisches Staatsbad Bad Brückenau
kaufmännisch eingerichteter Staatsbetrieb des Freistaates Bayern nach Art. 26 Abs.1 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), erfährt keine kommunale Beteiligung. Die Verwaltung des Betriebes Bayerisches Staatsbad Bad Brückenau führt die Bezeichnung "Staatliche Kurverwaltung Bad Brückenau"