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Allgemeine Staatslehre

Staatsphilosophische Schrift in 2 Teilen (Soziallehre und Staatsrechtslehre), die zur Etablierung der allgemeinen Staatslehre als eigenständige Disziplin beigetragen hat. Enhält die Drei-Elemente-Lehre, wonach die drei Merkmale „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“ relevant sind zur Anerkennung eines souveränen Staates (Völkerrecht).

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