Grossherzoglich Mecklenburg-Strelitzsches Hofbauamt
Am 15. Dezember 1824 wurde das Hofbauamt als kollegialische Behörde gebildet. Zunächst ein Departement des Hofmarschallamtes, entwickelte es sich später zu einer eigenständigen Behörde.
Am 15. Dezember 1824 wurde das Hofbauamt als kollegialische Behörde gebildet. Zunächst ein Departement des Hofmarschallamtes, entwickelte es sich später zu einer eigenständigen Behörde.