Werk
Satzung für die Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands
Abkommen vom 15.11.1918; Kollektivvereinbarung (Vertrag) zwischen 21 gewerblichen und industriellen Arbeitgeberverbänden und sieben Gewerkschaften, die später als Vorlage für die gesetzliche Regelung der Tarifvertragsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden diente