Notaufnahmelager Gießen. Der Leiter des Notaufnahmeverfahrens
War auch zuständig für Anträge auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis von Zuwanderern, die nicht im Notaufnahmelager untergebracht waren, sondern eine eigene Unterkunft besaßen.
War auch zuständig für Anträge auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis von Zuwanderern, die nicht im Notaufnahmelager untergebracht waren, sondern eine eigene Unterkunft besaßen.