Moormerländer Deichacht
Ein Unterhaltungsverband nach § 7 des Nieders. Deichgesetzes (NDG) mit der Aufgabe, die Grundstücke in seinem Verbandsgebiet vor Sturmfluten und Außenhochwasser zu schützen.
Ein Unterhaltungsverband nach § 7 des Nieders. Deichgesetzes (NDG) mit der Aufgabe, die Grundstücke in seinem Verbandsgebiet vor Sturmfluten und Außenhochwasser zu schützen.