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Verordnung zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

Verordnung (EU) 2019/452 vom 19.03.2019; in Kraft getreten am 10.04.2019; gilt ab dem 11.10.2020. Die Screening-Verordnung regelt den Fall, dass ein Investor, der nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat stammt, ein mitgliedsstaatliches Unternehmen erwerben möchte. Sie ermächtigt die Mitgliedsstaaten, den Erwerb zum Schutz der nationalen Sicherheit zu untersagen.

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