Badische Industrie- und Handelskammer
1935 wurde die "Badische Einheitskammer" wieder aufgehoben und Baden in vier selbstständige Industrie- und Handelskammern untergliedert (Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim). Grundlage: "Gesetz über die Änderung des Handelskammergesetzes vom 1. Juli 1933" vom 05.02.1935.
1933 entstanden durch Auflösung der bisherigen neun badischen Handelskammern und Bildung einer "Badischen Einheitskammer" mit Sitz in Karlsruhe und Außenstellen in Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim, Freiburg, Schopfheim und Konstanz.