Werk
Finalitäts-Richtlinie
Richtlinie 98/26/EG vom 19.05.1998. Die Finalitäts-Richtlinie zielt darauf ab, Systemrisiken in Zahlungs- und Wertpapierlieferungs- und -abrechnungssystemen zu reduzieren, speziell das Insolvenzrisiko eines Teilnehmers solcher Systeme.