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Finalitäts-Richtlinie

Richtlinie 98/26/EG vom 19.05.1998. Die Finalitäts-Richtlinie zielt darauf ab, Systemrisiken in Zahlungs- und Wertpapierlieferungs- und -abrechnungssystemen zu reduzieren, speziell das Insolvenzrisiko eines Teilnehmers solcher Systeme.

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