Werk
Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen sowie zur Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Gebäuden"
Gesetz vom 11.12.2013, das unter dem Titel Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen" als Artikel 1 des Gesetzes über die Errichtung eines "Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen" erlassen wurde; Änderung des Titels durch Artikel 3, Ziffer 1 des Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2015 vom 13.10.2015 (Nds. GVBl. 2015, S. 252)