Werk
European Convention on Extradition (1957 Dezember 13)
Abkommen vom 13.12.1957; Sammlung europäischer Verträge (SEV) Nr. 24; für die Bundesrepublik Deutschland am 01.01.1977 in Kraft getreten. Das Abkommen sieht grundsätzlich vor, dass die Vertragsparteien einander die Personen ausliefern, die wegen einer strafbaren Handlung verfolgt oder zur Vollstreckung einer Strafe gesucht werden.