Werk

Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter

Gesetz vom 24.07.1992; in Kraft getreten am 31.07.1992; mit Wirkung vom 25.04.2006 aufgehoben durch Artikel 4 des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 (BGBl. I 2006, S. 866). Das RNPG schuf für die Zulassungen ehemaliger DDR-Rechtsanwälte besondere Rücknahme- und Widerrufsmöglichkeiten wegen Berufsunwürdigkeit insbesondere bei einer Stasi-Mitarbeit.

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