Reichsstudentenwerk. Dienststelle Innsbruck
Die Überführung aller Einrichtungen ins Reichsstudentenwerk wird per Gesetz vom 6. Juli 1938 umgesetzt. Besteht fortan nicht mehr als Verein, sondern als Anstalt öffentlichen Rechts.
Die Überführung aller Einrichtungen ins Reichsstudentenwerk wird per Gesetz vom 6. Juli 1938 umgesetzt. Besteht fortan nicht mehr als Verein, sondern als Anstalt öffentlichen Rechts.