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(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte

Musterberufsordnung, die vom 100. Deutschen Ärztetag vom 27. bis 31.05.1997 beschlossen wurde. Es handelt sich um eine rechtlich unverbindliche Empfehlung der Bundesärztekammer an die Landesärztekammern mit dem Ziel einer bundeseinheitlichen Rechtslage. Auf Grundlage der MBO-Ä 1997 beschließen die einzelnen Landesärztekammern im Rahmen ihrer Satzungsautonomie verbindliche Berufsordnungen, die sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden können. Die Titeländerung erfolgte mit der Neufassung auf dem 114. Deutschen Ärztetag vom 31.05. bis 03.06.2011 (Deutsches Ärzteblatt 2011, S. A 1980).

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