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Geldtransfer-Verordnung (2015)

Verordnung (EU) 2015/847 vom 20.05.2015; gilt seit dem 26.06.2017; dient der Umsetzung der FATF-Empfehlung Nr. 16 „Wire Transfers“ und soll eine lückenlose Nachverfolgbarkeit von Geldtransaktionen durch Zahlungsdienstleister auf Unionsebene ermöglichen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen

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