Evangelisch-Lutherische Kirche Hannovers. 6. Lutherische Inspektion Ostfrieslands

Für das seit 1744 zu Preußen gehörende Ostfriesland wurde im April 1766 eine Inspektionsordnung erlassen, nach dem die lutherischen Kirchengemeinden Ostfrieslands und Harlingerlands in - zunächst - acht Inspektionen oder Aufsichtsbezirke eingeteilt wurden. Geleitet wurde jede Inspektion von einem zum Inspektor ernannten Pastor aus dem jeweiligen Inspektionsgebiet, der nach 1806 Superintendent genannt wurde.

Bezüge im Wissensnetz

Als Administrative Überordnung der Körperschaft beteiligt (1)

GND-Körperschaften

Als Nachfolgende Körperschaft beteiligt (1)

GND-Körperschaften

Administrative Überordnung der Körperschaft (1)

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Sitz (1)

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