Solothurnische Gemeinnützige Gesellschaft. Schutzaufsichtskommission

Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Solothurn übernahm 1903 die Schutzaufsicht für entlassene Sträflinge und ernannte dafür die Schutzaufsichtskommission. 1911 verlor die Kommission ihren rein privaten Charakter und wurde in der Folge vom Staat unterstützt und kontrolliert, mit einer Verordnung von 1925 wurde sie dem Schutzaufsichtsamt unterstellt.

Bezüge im Wissensnetz

Administrative Überordnung der Körperschaft (1)

GND-Körperschaften

Nachfolgende Körperschaft (1)

GND-Körperschaften
Cookie-Einstellungen