Werk
Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Gesetz vom 01.09.2017; in Kraft getreten am 01.10.2017. Das NetzDG dient der Bekämpfung von Hasskriminalität und anderen rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken. Unter anderem verpflichtet es Anbieter sozialer Netzwerke, ein wirksames Beschwerdemanagement vorzuhalten und die Entfernung bzw. Sperrung rechtswidriger Inhalte binnen bestimmter Fristen zu gewährleisten.
Bezüge im Wissensnetz
Literatur und Nachweise (37)
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