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Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen

Gesetz vom 04.08.1969; in Kraft getreten am 01.10.1969; aufgehoben gemäß Artikel 9 des Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts

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