Schleswig-Holsteinische Regierung auf Gottorf

Im Oktober 1834 nahm die Schleswig-Holsteinische Regierung auf Schloss Gottorf ihre Arbeit auf. Sie übernahm als Mittelinstanz für beide Herzogtümer weitgehend die administrativen Aufgaben der Obergerichte Gottorf (Herzogtum Schleswig) und Glückstadt (Herzogtum Holstein). Diese Obergerichte waren fortan reine Justizeinrichtungen. Der Schleswig-Holsteinischen Regierung stand der Statthalter als Oberpräsident ohne direkte Teilnahme an den Geschäften vor. Die Geschäfte leitete ein Regierungspräsident.

Bezüge im Wissensnetz

Administrative Überordnung der Körperschaft (2)

GND-Körperschaften

Als Vorherige Körperschaft beteiligt (1)

GND-Körperschaften

Sitz (1)

GND-Körperschaften

Nachfolgende Körperschaft (1)

GND-Körperschaften
Cookie-Einstellungen