Werk
Apostille-Verordnung
Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.07.2016; gilt im Wesentlichen ab dem 16.02.2019; regelt das Verfahren der Anerkennung der Echtheit von öffentlichen Urkunden bezüglich Eheschließung, eingetragener Partnerschaft, Geburt, Tod, Abstammung, Wohnsitz und Vorstrafenfreiheit