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DGUV Vorschrift 81

Unfallverhütungsvorschrift zur Konkretisierung oder Ergänzung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften erlassen; sie sind mit Genehmigung durch das Bundesarbeitsministerium verbindlich; Bestimmung des geistigen Schöpfer gem. 19.2.1.1.1 b)

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