Werk
Unterschwellenvergabeordnung
Verwaltungsvorschrift vom 02.02.2017; unter Einbeziehung der Länder zwischen den Bundesressorts abgestimmte Verwaltungsvorschrift; tritt durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 BHO bzw. durch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft; ersetzt Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) vom 20.11.2009