Pfarre zur Frohen Botschaft Wien
Die bisherigen Pfarren behalten ihren Namen mit dem Zusatz „Pfarrgemeinde“; die Pfarrgemeinden verstehen sich als Teil der gemeinsamen Pfarre = rechtliche Einheit
Die bisherigen Pfarren behalten ihren Namen mit dem Zusatz „Pfarrgemeinde“; die Pfarrgemeinden verstehen sich als Teil der gemeinsamen Pfarre = rechtliche Einheit