Europäisches Gericht
2009 Umbenennung.
2009 wurde mit dem "Vertrag von Lissabon" für die bis dato parallel nebeneinander existierenden Gerichte "Europäischer Gerichtshof" (nid 5103273-9) und "Europäisches Gericht Erster Instanz" (nid 4367154-8) eine neue übergeordnete Institution geschaffen: der "Gerichtshof der Europäischen Union" (nid 1132545560). Zeitgleich wurde das "Europäische Gericht Erster Instanz" (nid 4367154-8) umbenannt in "Europäisches Gericht" (nid 1129794105); die Bezeichnung für den "Europäischen Gerichtshof" (nid 5103273-9) wurde beibehalten. Offiziell werden seit 2009 das "Europäische Gericht" (nid 1129794105) kurz als "Gericht" bezeichnet, der "Europäische Gerichtshof" (nid 5103273-9) als "Gerichtshof". Die Abkürzung "EuGH" wird seit 2009 sowohl für die übergeordnete Körperschaft "Gerichtshof der Europäischen Union" (nid 1132545560) als auch für den "Europäischen Gerichtshof" (nid 5103273-9) benutzt.
Fällt Urteile über Nichtigkeitsklagen von Einzelpersonen, Unternehmen und EU-Verwaltungen.
Bezüge im Wissensnetz
Literatur und Nachweise (11)
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