Kur- und Fürstlich Sächsisch-Hennebergisches Konsistorium
Nach Aussterben der Grafen von Henneberg 1583 gemeinsame Verwaltung des an die Wettiner gefallenen Landesanteils (5/12 zu Kursachsen und 7/12 zu den Ernestinern) und ebenso des Konsistoriums; im Zuge der Landesteilung 1680 Neuerrichtung des Herzogtums Sachsen-Meiningen