Werk

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden

Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen, der am 18.09.2013 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und Beratungsgegenstand auf der Justizministerkonferenz am 14.11.2013 war. Der inhaltliche Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf dem in Artikel 1 enthaltenen Verbandsstrafgesetzbuch. Der Entwurf wurde bislang (Januar 2017) nicht in den Bundesrat eingebracht, dient jedoch als Grundlage für die entsprechende Reformdiskussion.

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Oberbegriff instantiell (1)

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