Werk
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden
Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen, der am 18.09.2013 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und Beratungsgegenstand auf der Justizministerkonferenz am 14.11.2013 war. Der inhaltliche Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf dem in Artikel 1 enthaltenen Verbandsstrafgesetzbuch. Der Entwurf wurde bislang (Januar 2017) nicht in den Bundesrat eingebracht, dient jedoch als Grundlage für die entsprechende Reformdiskussion.