Werk
Deutsch-türkisches Nachlassabkommen (1929 Mai 28)
Anlage zu Artikel 20 des am 28.05.1929 unterzeichneten Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik; regelt Fragen des anwendbaren Rechts, der internationalen Zuständigkeit der Gerichte, der Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen und der Nachlassabwicklung