Kunstkammer der Herzöge von Württemberg
Erstmals erwähnt in der Zeit von Herzog Friedrich I. (reg. 1593-1608), von dessen Nachfolgern beträchtlich erweitert, 1886 als „Königliches Kunstkabinett“ in die 1862 gegründete Staatssammlung vaterländischer Altertumsdenkmale als gesonderter Bestand übergeben, nach dem Ende der Monarchie in Staatsbesitz übergegangen