Kunstkammer der Herzöge von Württemberg

Erstmals erwähnt in der Zeit von Herzog Friedrich I. (reg. 1593-1608), von dessen Nachfolgern beträchtlich erweitert, 1886 als „Königliches Kunstkabinett“ in die 1862 gegründete Staatssammlung vaterländischer Altertumsdenkmale als gesonderter Bestand übergeben, nach dem Ende der Monarchie in Staatsbesitz übergegangen

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