Zwanglose Gesellschaft Berlin
1806 Gründung der „Gesetzlosen Gesellschaft“. Diese bestand in ihrem Wesen bis 1914 fort, nannte sich ab 1809 „Gesetzlose Gesellschaft Nr. 1“; ab 1826 „Zwanglose Gesellschaft“, um sich von der mittlerweile eigentlichen und bekannteren sowie bis heute fortbestehenden neuen „Gesetzlosen Gesellschaft“ zu unterscheiden.