Gymnasium zum Heiligen Kreuz in Dresden. Bibliothek

Eine bereits seit langem bestehende in Kreuzkirche untergebrachte Büchersammlung 18.1.1671 geteilt in eine dort verbleibende Kirchenbibliothek (19.7.1760 durch preußisches Bombardement untergegangen) und die der Schule übertragenen Bestände, die nunmehrige Kreuzschulbibliothek. Bereits 1692 führte damalige Rektor ein, daß die Alumnen bei Antritt und Abgang Betrag für Bibliothek zahlen mußten und damit auch zur Benutzung derselben berechtigt waren. Trotzdem Zugänglichkeit der Bibliothek in Folgezeit großen Schwankungen (bis zur Nichtbenutzbarkeit) unterworfen. Dem Bedürfniss der oberen Schüler nach angemessener Lektüre kam seit 1822 die von einigen Primanern begründete Schülerbibliothek entgegen. Im Dresdner Bibliotheksführer von 1915 von einer Lehrerbibliothek und der I. und II. Schülerbibliothek geschrieben. Eine Berechtigung zum Entleihen hatten allerdings nur Mitglieder des Lehrerkollegiums, Nichtberechtigte konnten um Sondererlaubnis bitten

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