Werk
Kulturgutschutzgesetz
Gesetz vom 31.07.2016; Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts; in Kraft getreten am 06.08.2016; dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/60/EU vom 15.05.2014; im Zentrum des KGSG steht der Schutz des nationalen Kulturguts gegen Abwanderung sowohl in einen EU-Mitgliedstaat als auch in einen Drittstaat