Knappschafts-Berufsgenossenschaft
Gewerbliche Berufsgenossenschaft mit Hauptverwaltung in Berlin, in 8 sehr selbständige Sektionen gegliedert, durch Mitgliederversammlung und Vorstand geleitet
Bezüge im Wissensnetz
Als Administrative Überordnung der Körperschaft beteiligt (8)
GND-Körperschaften8 Einträge anzeigen
- Knappschafts-Berufsgenossenschaft. Sektion (2)
- Knappschafts-Berufsgenossenschaft. Sektion (4)
- Knappschafts-Berufsgenossenschaft. Sektion (8)
- Knappschafts-Berufsgenossenschaft. Sektion 1 (Bonn)
- Knappschafts-Berufsgenossenschaft. Sektion 1 (Saarbrücken)
- Knappschafts-Berufsgenossenschaft. Sektion 5
- Knappschafts-Berufsgenossenschaft. Sektion 7
- Silikose-Forschungsstelle
Verfasst (5)
DNB-Titeldaten- Bericht über die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften und die Maßnahmen für die erste Hilfe in den der Aufsicht der Bergbehörde nicht unterstehenden Betrieben im Jahre ...
- Bericht über die Verwaltung der Knappschafts-Berufsgenossenschaft
- Jahresbericht der Knappschafts-Berufsgenossenschaft über die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften und die Maßnahmen für die erste Hilfe in den der Aufsicht der Bergbehörde nicht unterstehenden Betrieben
- Statistik der Knappschafts-Berufsgenossenschaft für das Deutsche Reich
- Unfallverhütungsvorschriften der Knappschafts-Berufsgenossenschaft für die der Aufsicht der Bergbehörden nicht unterstehenden Betriebe
Creator (5)
DNB-Titeldaten- Bericht über die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften und die Maßnahmen für die erste Hilfe in den der Aufsicht der Bergbehörde nicht unterstehenden Betrieben im Jahre ...
- Bericht über die Verwaltung der Knappschafts-Berufsgenossenschaft
- Jahresbericht der Knappschafts-Berufsgenossenschaft über die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften und die Maßnahmen für die erste Hilfe in den der Aufsicht der Bergbehörde nicht unterstehenden Betrieben
- Statistik der Knappschafts-Berufsgenossenschaft für das Deutsche Reich
- Unfallverhütungsvorschriften der Knappschafts-Berufsgenossenschaft für die der Aufsicht der Bergbehörden nicht unterstehenden Betriebe