Reichsknappschaft
"Auf Grund des Reichsknappschaftsgesetzes vom 23. Januar 1923 (RGBl. 1923 I S. 431) gingen 1924 sämtliche Knappschaftsvereine in den Reichsknappschaftsverein (ab 1926 Reichsknappschaft) auf. Die bisherigen Vereine wurden als Bezirksknappschaften zu Gliederungen der Reichsknappschaft; rechtsfähige Einrichtung unter Aufsicht des Reichsarbeitsministeriums, seit 1935 des Reichsversicherungsamtes."