Werk

Streitlösungsordnung für das Bauwesen

Die SL Bau vom 01.01.2010 dient der Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten ohne Einschaltung staatlicher Gerichte im Zusammenhang mit Planungs- und Bauleistungen jeder Art. Mittel hierzu sind die Mediation, die Schlichtung, die Adjudikation und das Schiedsgerichtsverfahren.

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Oberbegriff instantiell (2)

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