Werk

Niedersächsisches Gesetz über das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern

Gesetz vom 28.10.2009, Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen

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Oberbegriff instantiell (1)

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