Werk
Beschäftigungsverordnung (2013)
Rechtsverordnung vom 06.06.2013; Artikel 1 der Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts; in Kraft getreten am 01.07.2013; steuert die Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen sie und die bereits in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer zum Arbeitsmarkt zugelassen werden können