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Beschäftigungsverordnung (2013)

Rechtsverordnung vom 06.06.2013; Artikel 1 der Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts; in Kraft getreten am 01.07.2013; steuert die Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen sie und die bereits in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer zum Arbeitsmarkt zugelassen werden können

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