Werk
Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer
Gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 5 BNotO hat die Bundesnotarkammer Empfehlungen für die von den Notarkammern nach § 67 Abs. 2 BNotO zu erlassenden Richtlinien auszusprechen. Dies erfolgte durch die Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer vom 29.01.1999.