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Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer

Gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 5 BNotO hat die Bundesnotarkammer Empfehlungen für die von den Notarkammern nach § 67 Abs. 2 BNotO zu erlassenden Richtlinien auszusprechen. Dies erfolgte durch die Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer vom 29.01.1999.

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