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Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Gesetz vom 19.02.2016; Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Bezüge im Wissensnetz

Als Verwandter Begriff beteiligt (1)

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Oberbegriff instantiell (1)

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