Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden

Tarnbezeichnung der für Euthanasie zuständigen Stelle der Reichskanzlei. Verantwortlich für die Organisation der sogenannten "Kinder-Euthanasie" an behinderten Kindern, die zuvor von ihren Eltern betreut worden waren und in sogenannte "Kinderfachabteilungen" bei Kinderkrankenhäusern und/oder -heimen eingewiesen wurden, die in Wahrheit als "Tötungsabteilungen" fungierten (im Rahmen des sogenannten "Reichsausschussverfahrens").

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